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Inhalt:
Fragen & Antworten

 

Wann erscheinen eigentlich die österreichischen Kirchenzeitungen?

 

Auf den Titelseiten der Print-Ausgaben finden Sie zwei unterschiedliche Datum-Angaben. In Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg wird jeweils der Donnerstag als Erscheinungstermin angegeben. Alle anderen Kirchenzeitungen führen den Sonntag als Erscheinungstermin an, auch wenn die Mehrheit der Abonnenten ihre Kirchenzeitung ebenfalls bereits ab Donnerstag in Händen hält. Deshalb weist KiZMedia in Angeboten und Auftragsbestätigungen für die "Anzeigenkombi Kirchenzeitungen" vereinfachend den Donnerstag als Erscheinungstermin aus. Details zur Art Zustellung finden Sie auch in der Fakten-Box der jeweiligen Kirchenzeitung.

 


Gibt es Einschränkungen für die Werbung in Kirchenzeitungen?

 

Sowohl Fremdbeilagen als auch Anzeigen in den Kirchenzeitungen dürfen keine mit der Blattlinie offenkundig unvereinbaren Inhalte enthalten. Diesen Voraussetzungen nicht entsprechende Werbungen werden von den Kirchenzeitungen nicht angenommen. Der Auftraggeber haftet für den daraus entstehenden Schaden.

 


Wie erfolgt die Abrechnung von Aufträgen in den Kirchenzeitungen?

 

Bei Auftragserteilung entstehen Vertragsverhältnisse mit jenen Kirchenzeitungen, in denen das Inserat geschaltet oder die Beilage gestreut  wird. Die weitere Abwicklung erfolgt durch KiZMedia im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Kirchenzeitung. Die auf die einzelnen Kirchenzeitungen entfallenden Teilbeträge (netto plus 5% Werbeabgabe) des Rechnungsendbetrages werden am Ende der Rechnung gesondert ausgewiesen.

 


Warum wird nicht immer Umsatzsteuer ausgewiesen?

 

Kirchenzeitungen im Eigentum der jeweiligen Diözese gelten als Hoheitsbetriebe. Diese Zeitungen verrechnen daher keine Umsatzsteuer. Davon ausgenommen ist die Zeitung der Erzdiözese Wien, Der SONNTAG, die Teil der St. Paulus Medienstiftung der Erzdiözese Wien ist.  Auf deren Anteil wird daher eine Umsatzsteuer von 20% verrechnet. Diese wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Neben den Kirchenzeitungen zählt auch die singende kirche, die Zeitschrift für katholische Kirchenmusik, zum Hoheitsbereich der Kirche  und weist somit ebenfalls  keine Umsatzsteuer aus.


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